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Betriebskostenabrechnung

Aktualisiert: 7. Nov. 2023



Was und wofür ist die Betriebskostenabrechnung, fragt ihr euch? Wir beantworten euch in diesem Blogbeitrag die meist gestellten Fragen zu dem Thema Betriebskostenabrechnung.


Betriebskostenabrechnung

Was ist eine Betriebskostenabrechnung?


Eine Betriebskostenabrechnung ist eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die einem Mieter von seinem Vermieter in Rechnung gestellt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um die Kosten, die bei der Bewirtschaftung eines Mietobjekts anfallen, wie zum Beispiel die Kosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Gartenpflege, Hausmeisterdienste oder Aufzugswartungen.


Die Betriebskostenabrechnung dient dazu, die tatsächlich angefallenen Kosten auf die einzelnen Mieter umzulegen. Die Höhe der Betriebskosten ist im Mietvertrag festgelegt und richtet sich nach der Art des Mietobjekts und den Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter.


In der Regel wird die Betriebskostenabrechnung einmal jährlich erstellt und dem Mieter zugeschickt. Der Mieter kann die Abrechnung prüfen und gegebenenfalls Einwände erheben, wenn er der Ansicht ist, dass die Abrechnung fehlerhaft ist.


Ebenfalls hat der Mieter das Recht, sich die Rechnungen vom Vermieter zeigen zu lassen bzw. Einsicht in diese zu erhalten um die Abrechnung zu prüfen.


 

Wer erstellt eine Betriebskostenabrechnung?


Eine Betriebskostenabrechnung wird in der Regel vom Vermieter erstellt. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die Kosten für das Mietobjekt zu erfassen, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter zuzusenden.


Der Vermieter kann die Erstellung der Betriebskostenabrechnung auch an eine Hausverwaltung delegieren. In diesem Fall erstellt die Hausverwaltung die Abrechnung im Auftrag des Vermieters und übermittelt sie dann an den Mieter.


Es ist jedoch auch möglich, dass der Mieter selbst die Betriebskostenabrechnung erstellt, wenn der Vermieter dies ausdrücklich erlaubt oder der Mieter beispielsweise ein Eigentumswohnrecht an der Wohnung besitzt. In diesem Fall müssen die Betriebskosten jedoch genau den Vorgaben des Mietvertrags entsprechen und der Vermieter muss der Abrechnung zustimmen.


 

Was kostet die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung?


Die Kosten für die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung können je nach individuellen Faktoren unterschiedlich sein. In der Regel sind diese Kosten jedoch im Verwaltungsbudget des Vermieters oder der Hausverwaltung enthalten und werden durch die Mieteinnahmen gedeckt.


Wenn der Vermieter die Betriebskostenabrechnung selbst erstellt, entstehen ihm keine direkten Kosten, jedoch muss der Vermieter Zeit und Mühe investieren um die Abrechnung korrekt zu erstellen und gegebenenfalls die Einwände des Mieters zu bearbeiten.


Wenn die Erstellung der Betriebskostenabrechnung an eine Hausverwaltung delegiert wird, können hierfür Verwaltungskosten anfallen. Diese Kosten werden in der Regel auf die Mieter umgelegt und sind Bestandteil der Betriebskostenabrechnung.


Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Erstellung einer fehlerhaften Betriebskostenabrechnung zu Kosten führen kann, die durch den Vermieter getragen werden müssen. Wenn beispielsweise der Vermieter fehlerhafte Kosten auf den Mieter umlegt und dieser dies bemerkt und Einspruch einlegt, muss der Vermieter gegebenenfalls eine korrigierte Abrechnung erstellen und gegebenenfalls auch Anwalts- oder Gerichtskosten tragen.


 

Welche Besonderheiten gibt es bei der Heizkostenabrechnung?


Die Heizkostenabrechnung ist eine besondere Art der Betriebskostenabrechnung, da sie in der Regel aufgrund gesetzlicher Vorgaben erstellt wird und spezielle Anforderungen erfüllen muss. Hier haben wir euch einige Besonderheiten der Heizkostenabrechnung aufgelistet:


  1. Erfassung der Verbrauchsdaten: Um die Heizkosten korrekt auf die einzelnen Mieter umlegen zu können, muss der Verbrauch jedes einzelnen Mieters erfasst werden. Hierzu werden in der Regel Heizkostenverteiler an den Heizkörpern angebracht oder Wärmemengenzähler installiert. Die erfassten Verbrauchsdaten werden dann als Grundlage für die Abrechnung herangezogen.

  2. Aufteilung der Kosten: Die Heizkostenabrechnung muss die Kosten für die Heizung und Warmwasserbereitung auf die einzelnen Mieter umlegen. Hierbei werden in der Regel die Verbrauchsdaten als Basis genommen, um die Kosten pro Einheit zu ermitteln.

  3. Abrechnungszeitraum: Der Abrechnungszeitraum für die Heizkostenabrechnung beträgt in der Regel 12 Monate. Der Vermieter ist verpflichtet, die Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen und dem Mieter zuzusenden.

  4. Erfüllung von gesetzlichen Anforderungen: Die Heizkostenabrechnung muss bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere der Heizkostenverordnung. Hierzu gehören zum Beispiel die Angaben der Heizkosten pro Quadratmeter, die Darstellung des Verbrauchs der einzelnen Mieter sowie die Auflistung der Kostenpositionen.

  5. Prüfungsmöglichkeiten: Der Mieter hat das Recht, die Heizkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, wenn er der Ansicht ist, dass die Abrechnung fehlerhaft ist. Der Vermieter muss dann gegebenenfalls eine korrigierte Abrechnung erstellen, sollte es sich um einen Fehler handeln.


 

Habt ihr noch weitere Fragen zur Betriebskostenabrechnung? Dann schreibt uns diese gern in die Kommentare.


Nächsten Donnerstag werden wir über die Baubranche und der aktuellen Situation in unserem Immobilienblog Immo Input schreiben, seid gespannt.

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