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Aufteilung nach WEG

Wie Teile ich ein Mehrfamilienhaus nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) auf?


Aufteilung nach WEG


Die Aufteilung nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz) eines Mehrfamilienhauses erfolgt in der Regel in mehreren Schritten und erfordert bestimmte rechtliche und administrative Verfahren. Hier sind die allgemeinen Schritte zur Aufteilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG:


  1. Prüfung der Teilungsfähigkeit: Zunächst muss geprüft werden, ob das Mehrfamilienhaus für eine Aufteilung in Wohnungseigentum geeignet ist. Dies kann von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der Zustimmung aller Eigentümer, der baurechtlichen Voraussetzungen und eventueller Beschränkungen durch bestehende Verträge oder Vereinbarungen.

  2. Teilungserklärung: Die Teilungserklärung ist das grundlegende Dokument, das die Aufteilung des Mehrfamilienhauses in einzelne Wohnungseigentumseinheiten festlegt. In der Teilungserklärung werden die einzelnen Wohnungen und die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes definiert, sowie die Verteilung der Kosten und Lasten geregelt.

  3. Aufteilungsplan: Der Aufteilungsplan ist ein Plan, der die räumliche Aufteilung des Gebäudes in einzelne Wohnungseigentumseinheiten zeigt. Der Plan muss von einem Vermessungsingenieur oder einem anderen qualifizierten Fachmann erstellt werden und alle Einheiten sowie die gemeinschaftlichen Teile des Gebäudes genau darstellen.

  4. Notarielle Beurkundung: Die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan müssen notariell beurkundet werden, um rechtlich bindend zu sein. Dies erfolgt durch einen Notar, der sicherstellt, dass die Dokumente den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß unterzeichnet werden.

  5. Eintragung im Grundbuch: Nach der Beurkundung müssen die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan im Grundbuch eingetragen werden. Dadurch wird das Wohnungseigentum an den einzelnen Einheiten rechtlich wirksam und die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer werden festgelegt.

  6. Gründung der Wohnungseigentümergemeinschaft: Mit der Aufteilung des Mehrfamilienhauses entsteht automatisch eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), zu der alle Eigentümer gehören. Die Wohnungseigentümergemeinschaft regelt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten des Gebäudes und trifft Entscheidungen in Bezug auf Instandhaltung, Verwaltung und Finanzierung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG je nach Land und Rechtssystem variieren können. Es ist ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt oder Notar zu wenden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden.

 

 

Wer kann eine Teilung nach WEG vornehmen?


Die Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann von verschiedenen Parteien durchgeführt werden, abhängig von den Umständen und den rechtlichen Anforderungen in einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region. Hier sind die häufigsten Parteien, die eine Teilung nach WEG vornehmen können:


  1. Eigentümer des Mehrfamilienhauses: Die Eigentümer des Mehrfamilienhauses können entscheiden, das Gebäude in einzelne Wohnungseigentumseinheiten aufzuteilen. Dies kann durch Vereinbarung aller Eigentümer oder durch die Entscheidung eines einzelnen Eigentümers erfolgen, wenn er das gesamte Gebäude in Wohnungseigentum umwandeln möchte.

  2. Projektentwickler oder Bauträger: Ein Projektentwickler oder Bauträger kann ein Mehrfamilienhaus entwickeln und von Anfang an mit dem Ziel planen, es in Wohnungseigentumseinheiten aufzuteilen. In diesem Fall ist der Projektentwickler für die Erstellung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans verantwortlich und trägt die Kosten für die notwendigen rechtlichen und administrativen Verfahren.

  3. Verwalter oder Treuhänder: In einigen Fällen kann ein Verwalter oder Treuhänder beauftragt werden, die Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG im Auftrag der Eigentümer oder anderer Parteien durchzuführen. Der Verwalter übernimmt die organisatorischen und administrativen Aufgaben im Zusammenhang mit der Teilung und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

  4. Notar: Ein Notar spielt eine wichtige Rolle bei der Beurkundung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans, die für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG erforderlich sind. Der Notar überprüft die Dokumente auf ihre Rechtmäßigkeit und führt die notwendigen notariellen Beurkundungen durch, um sie rechtlich bindend zu machen.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen rechtlichen und administrativen Anforderungen für die Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG je nach Land oder Region variieren können. Es ist ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt, Notar oder Immobilienfachmann zu wenden, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden.


 

Was kostet die Teilung eines Mehrfamilienhauses?


Die Kosten für die Teilung eines Mehrfamilienhauses können je nach verschiedenen Faktoren stark variieren, darunter die Größe und Komplexität des Gebäudes, die rechtlichen Anforderungen in der jeweiligen Region, die Honorare für Fachleute wie Notare, Ingenieure oder Anwälte, sowie eventuelle zusätzliche Kosten für Verwaltung, Genehmigungen und Steuern. Hier sind einige der Hauptkostenfaktoren, die bei der Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) berücksichtigt werden müssen:


  1. Notarielle und rechtliche Gebühren: Die Erstellung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans sowie deren notarielle Beurkundung können mit erheblichen Gebühren verbunden sein, die von Notaren oder Anwälten erhoben werden. Die genauen Kosten hängen von der Komplexität des Falls und den örtlichen Gebührenstrukturen ab.

  2. Vermessung und Planung: Die Erstellung des Aufteilungsplans durch einen Vermessungsingenieur oder einen anderen Fachmann kann mit Kosten verbunden sein. Dies umfasst die Vermessung des Gebäudes, die Darstellung der einzelnen Einheiten und Gemeinschaftsteile sowie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.

  3. Grundbuchgebühren: Die Eintragung der Teilungserklärung und des Aufteilungsplans im Grundbuch kann mit Gebühren verbunden sein, die je nach Wert der Immobilie und den geltenden Grundbuchgebührensätzen variieren können.

  4. Steuern und Abgaben: Je nach Land oder Region können zusätzliche Steuern oder Abgaben anfallen, die mit der Teilung eines Mehrfamilienhauses verbunden sind. Dies können beispielsweise Grunderwerbsteuern, Umsatzsteuern oder Grundsteuern sein.

  5. Verwaltungskosten: Die Verwaltung der Teilung und die Koordination der verschiedenen Fachleute können zusätzliche Kosten verursachen, insbesondere wenn ein Verwalter oder Treuhänder beauftragt wird, die Teilung durchzuführen.


Die genauen Kosten für die Teilung eines Mehrfamilienhauses nach dem WEG können stark variieren und sollten individuell für jeden Fall kalkuliert werden. Es ist ratsam, sich an Fachleute wie Anwälte, Notare oder Immobilienexperten zu wenden, um eine genaue Einschätzung der Kosten zu erhalten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen ordnungsgemäß erfüllt werden.


 

Wann ist es sinnvoll ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen?


Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentumseinheiten kann in verschiedenen Situationen sinnvoll sein. Hier sind einige Gründe, warum Eigentümer oder Investoren erwägen könnten, ein Mehrfamilienhaus aufzuteilen:


  1. Verkauf einzelner Einheiten: Durch die Aufteilung des Mehrfamilienhauses in einzelne Wohnungseigentumseinheiten können die einzelnen Einheiten separat verkauft werden. Dies kann dazu beitragen, den Verkaufsprozess zu erleichtern und potenzielle Käufer anzuziehen, die nach einer Eigentumswohnung suchen.

  2. Steigerung des Immobilienwerts: In einigen Fällen kann die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentumseinheiten den Gesamtwert der Immobilie erhöhen. Durch die Möglichkeit, die Einheiten separat zu verkaufen, können Eigentümer potenziell höhere Verkaufspreise erzielen und eine bessere Rendite für ihre Investition erzielen.

  3. Flexibilität bei der Nutzung: Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentumseinheiten kann den Eigentümern mehr Flexibilität bei der Nutzung ermöglichen. Einige Einheiten können verkauft oder vermietet werden, während andere von den Eigentümern selbst genutzt werden können.

  4. Erbplanung und Vermögensübertragung: Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentumseinheiten kann Teil einer umfassenden Erbplanung und Vermögensübertragungsstrategie sein. Durch die Verteilung des Eigentums auf mehrere Einheiten können Eigentümer die Übertragung ihres Vermögens an Erben oder Nachfolger planen.

  5. Flexibilität bei der Finanzierung: Einige Finanzierungsinstitute bieten möglicherweise günstigere Konditionen für den Kauf oder die Refinanzierung von Wohnungseigentumseinheiten im Vergleich zu Mehrfamilienhäusern als Ganzes. Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses kann daher dazu beitragen, günstigere Finanzierungsoptionen zu erhalten.


Es ist wichtig zu beachten, dass die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Wohnungseigentumseinheiten bestimmte rechtliche, finanzielle und administrative Verfahren erfordert und nicht in allen Fällen sinnvoll ist. Vor einer Entscheidung für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses sollten Eigentümer daher eine gründliche Analyse durchführen und sich gegebenenfalls an Fachleute wie Anwälte, Immobilienmakler oder Finanzberater wenden, um die Vor- und Nachteile abzuwägen.


 

Darf ich Mehrfamilienhäuser in jedem Bundesland in Deutschland nach WEG aufteilen?


Nein, es gibt Bundesländer die ein Aufteilungsverbot beschlossen haben, das verhindern soll, dass Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden. Hier ist es wichtig sich im Vorfelde darüber zu informieren, ob es in dem vorgesehenen Bundesland möglich wäre und welche Hürden hierfür überwindet werden müsste.


 

Habt ihr noch weitere Fragen zu dem Thema? Schreibt uns gern in die Kommentare.

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